Pressetext zum KombiTICKET über DEHOGA und dem NRW-Nahverkehr.
Hotel KombiTicket NRW gilt landesweit in allen Bussen und Bahnen
Pressetext zum KombiTICKET
Gelsenkirchen / Köln / Düsseldorf 17. März 2006
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in NRW (DEHOGA) und die neun Kooperationsräume des NRW-Nahverkehrs, vertreten durch das KompetenzCenter Marketing NRW (KCM) haben auf Initiative des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) einen Rahmenvertrag über ein landesweites KombiTicket zur WM 2006 unterzeichnet. Das Hotel KombiTicket NRW bietet Hotelgästen während der vier Wochen der Fußball WM die Möglichkeit, den Nahverkehr im ganzen Land zu benutzen. Einzige Voraussetzung: Das jeweilige Hotel der WM-Gäste muss dem Rahmenvertrag von DEHOGA und KCM beitreten.
Der DEHOGA und der öffentliche Nahverkehr in NRW möchten den Besuchern ihres Bundeslandes den Aufenthalt rund um die WM-Spiele so angenehm wie möglich gestalten. Gemeinsam bieten sie das Hotel KombiTicket NRW an: Gäste der DEHOGA-Mitgliedshotels, die dem Vertrag beigetreten sind, können ihren Zimmerausweis während der gesamten Zeit ihres Hotelaufenthalts als Fahrausweis nutzen. Das Angebot ist automatisch in den Zimmerausweis eingebunden, der damit zugleich als Fahrkarte dient. Das Hotel KombiTicket NRW ist für den gesamten öffentlichen Nahverkehr in NRW gültig. Es kann also sowohl für alle Busse und Bahnen in den Städten und Gemeinden genutzt werden, als auch für die Regionalzüge und S-Bahnen im NRW-weiten Schienenverkehr.
Der Geschäftsführer des VRR Klaus Vorgang hat die Verhandlungen stellvertretend für den NRW-Nahverkehr geführt und betont die Vorteile des Vertrages: „Diese Kooperation des Hotel- und Gaststättengewerbes mit dem öffentlichen Nahverkehr ist mehr als ein gutes Angebot für WM-Touristen. Der Rahmenvertrag zum Hotel KombiTicket NRW ist in dieser Form in Deutschland bislang einmalig und wird auch über die WM hinaus fortgeführt.“
„Mit dem Hotel KombiTicket NRW sorgen wir für die Mobilität der Hotelgäste in Nordrhein-Westfalen. Als Verantwortliche des NRW-Nahverkehrs freuen wir uns, ihren Aufenthalt dadurch besonders angenehm gestalten zu können“, lobt auch Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag, Geschäftsführer des VRS und Leiter des KCM, den abgeschlossenen Rahmenvertrag.
Preis berechnet sich nach Lage der Unterkunft
Durch das Solidaritätsprinzip sind die im Zimmerpreis enthaltenen Zuschläge für das Hotel KombiTicket NRW konkurrenzlos günstig. Je nach Standort des Hotels differiert der Zuschlag für die NRW-weite Nahverkehrsnutzung. Bei Übernachtungen in eher ländlichen Gegenden werden 1,55 € pro Übernachtung berechnet, bei einem Hotelaufenthalt in einer Großstadt oder einem Ballungsraum, wo das Nahverkehrsnetz sehr viel dichter und umfangreicher ist, müssen 2,27 Euro pro Übernachtung gezahlt werden. „Bei diesen Preisen können weder Taxi noch Mietwagen mithalten. Mit einem solchen Angebot bieten alle Hotels und Gaststätten, die dem Vertrag beitreten, ihren Gästen einen hochwertigen Zusatznutzen, der den gesteigerten Mobilitätsansprüchen der zahlreichen internationalen WM-Touristen, die ohne Auto anreisen, voll entspricht“, ist sich Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW sicher, für die Hotelgäste in NRW ein attraktives Angebot erarbeitet zu haben. Die Hotels erhalten die notwendige Beitrittserklärung zum KombiTicket-Vertrag direkt beim Landesverband des DEHOGA, beim KCM oder dem jeweiligen Verkehrsverbund.


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