Umweltzone Düsseldorf - nur noch mit Feinstaubplakette befahrbar.
Was ist das Ziel der Umweltzone Düsseldorf?
Ziel der Einrichtung der Umweltzone ist es, die Belastung der Luft durch Schadstoffe in der Innenstadt dauerhaft zu senken. Denn Untersuchungen haben ergeben, dass Stickoxide und Feinstaub Krankheiten hervorrufen - von Atemwegserkrankungen bis zum Krebs. Daher müssen Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen zukünftig aus den Umweltzonen fern bleiben.

Welches Gebiet umfasst die Umweltzone?
Die Umweltzone unfasst mit rund 14 Quadratkilometern 6,4 Prozent des Stadtgebietes. Mit der Umweltzone kommt die Plakettenpflicht. Wenn ab 15. Februar 2009 in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet wird, dürfen nur noch Fahrzeuge mit Schadstoffplakette, im Weiteren auch Feinstaubplakette genannt, in das innerstädtische Gebiet einfahren.
Wo gibt es die Plaketten?
Das Straßenverkehrsamt hat in einer Zulassungstelle am Höher Weg 101 Zusatzschalter eingerichtet, an denen ausschließlich solche Plaketten verkauft werden (kosten 5,- Euro). Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi und Fr: 07.30 - 13.00 Uhr, Do: 07.30 - 18.00 Uhr. Neben dem Straßenverkehrsamt können Plaketten auch bei Prüfstellen wie z.B. TÜV, Dekra aber auch in Kfz-Werkstätten, die Abgasuntersuchungen vornehmen, erworben werden.
Was muss man mitbringen?
Für den Erwerb der Feinstaubplakette müssen Autofahrer ihre Zulassungsbescheinigung, Teil 1 ( früher Kfz-Schein) vorlegen. Anhand dieser wird geprüft, in welche Schadstoffklasse das Fahrzeug fällt und welche Plakette in roter, gelber oder grüner Farbe ausgehändigt wird. Darauf ist das Kennzeichen des Fahrzeuges vermerkt. Die Plakette gilt unbeschränkt, so lange das Fahrzeug dasselbe Kennzeichen behält. Sie hat auch in Umweltzonen anderer Städte Gültigkeit.
Wer bekommt die Plakette?
Aktuell sind in der Landeshauptstadt rund 300.000 Fahrzeughalter registriert. 95 Prozent davon können damit rechnen, die roten, gelben oder grünen Schadstoffplaketten zu erhalten. Die übrigen fünf Prozent ( Dieselfahrzeuge der Euro-1-Norm und Benziner ohne geregelten Katalysator) können allenfalls auf Ausnahmeregelungen hoffen. Sie dürfen ab 15. Februar 2009 nicht mehr in die Umweltzone einfahren.
Gibt es Kontrollen und Bußgelder?
Wer ohne Plakette in das beschilderte Areal einfährt, dem drohen ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind zum Beispiel für Anwohner oder Gewerbetreibende und Handwerker möglich. Anträge sind schriftlich an das Straßenverkehrsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, 40200 Düsseldorf, zu richten. Rückfragen zu Ausnahmeregelungen unter der Rufnummer 0211 - 8991.
Übrigens
Düsseldorf hat ein sehr gutes Angebot im Öffentlcihen Personennahverkehr. Wer Bus und Bahn nutzt, entlastet die Umwelt und verringert die Schadstoffbelastung der Luft.


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